Arbeit von zu Hause soll neu mit bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich gefördert werden. Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt begrüßte eine entsprechende Initiative der Bundesländer Hessen und Bayern, die am 24.09.2020 in dem Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht wird.
Arbeit von zu Hause soll neu mit bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich gefördert werden. Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt begrüßte eine entsprechende Initiative der Bundesländer Hessen und Bayern, die am 24.09.2020 in dem Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht wird.
Home-Office bringt für Arbeitnehmer in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und Fahrzeit. Jedoch entstehen auch zusätzliche Kosten, die nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können: der heimische Arbeitsplatz muss nämlich bisher bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit der Länder-Initiative soll erreicht werden, dass die Zusatzkosten durch Home-Office unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Kern des Vorschlags: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr, als Werbungskosten abziehen können.
Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen der beiden Bundesländer der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, soll dafür keinen Unterschied machen. Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, sollen ein Wahlrecht erhalten.
Der Vorschlag kann nach Auffassung von Kleinschmidt zur Steuervereinfachung beitragen und helfen, die konfliktträchtigen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt bei den Kosten von Arbeitszimmern zu beenden.
Es bleibt zu hoffen, dass er auch tatsächlich umgesetzt wird.
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