
Seit 1991 steht die Solvay-Villa leer und ist dem Verfall preisgegeben. Die Stadt hat einen Bebauungsplan entwickelt, jetzt hat sich ein Käufer gefunden, der auf dem Grundstück Wohnhäuser bauen will.
Die Suche nach einem Käufer der Solvay-Villa scheint in greifbarer Nähe. Intensive Verhandlungsgespräche und feste Kaufabsichten verfolgt die Salzlandsparkasse. Diese will die Villa sanieren und in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Im anschließenden Villenpark sollen, wie im städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgesehen, mehrere Wohngebäude entstehen.
Seit der Rückübertragung der ehemaligen Direktoren Villa samt Grundstück an Solvay im Jahr 1991 hatte das Chemieunternehmen immer wieder versucht, das Objekt zu
verkaufen. Für die Pflege und Sicherung des rund 10.000 qm großen Grundstückes investierte der Eigentümer jährlich einen fünfstelliger Betrag. Im Jahr 2015 ließ Solvay das ehemalige Makarenkohaus
auf einem Teilgrundstück abreißen, welches heute auf rund 2.000 qm als Parkplatz genutzt wird.
Die Solvay Villa
Die Villa war einst Sitz des Solvay Chefs, dann kam zum Kriegsende die Enteignung, nach der Wende die Rückübertragung. Die Villa, ein Denkmalgeschützes Gebäude
aus dem Jahr 1897 hat eine Nutzungsfläche von 1.300 qm auf vier Etagen, inklusive Keller. Das seit der politischen Wende1990 leerstehenden historisch bedeutsame Gebäude ist ohne planerisches
Eingreifen, das deren Wieder- bzw. Umnutzung auch wirtschaftlich ermöglicht, dem Verfall preisgegeben und verfestigen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kreisverwaltung einen städtebaulichen Missstand.
Nördlich des Parks befindet sich der überwiegend baulich genutzte und versiegelte Villenbereich mit dem lediglich durch eine gepflasterte Auffahrt befestigten
Vorgarten der Villa mit einer Gesamtfläche von ca. 4.900
m². Die Biotopfläche wird durch Bebauung (Villa, Garagen, Baracken) um ca. 1.240 m² und durch teilweise Versiegelung um weitere ca. 820 m² reduziert, so dass lediglich ca. 2.840 m² Freifläche
verbleiben, davon ein großzügiger baumbestandener Park.
Villengarten (Park)
Die Parkfläche weist auf ihrer Gesamtfläche von ca. 4.600 m² eine geringe Versiegelung durch Bebauung oder Wege auf. Lediglich der ehemalige Kindergarten, die zum Haus Franzstraße 16 gehörende Garage und der Gartenpavillon reduzieren die hochwertige Parkfläche auf ca.4.400 m². Der Bereich besteht aus intensiv gepflegtem Rasen, bestanden von alten Laubbäumen nach landschaftsgärtnerischem Gestaltungsprinzip, das durch den Aufwuchs junger Ableger, die mittlerweile auch schon schutzrelevant sind, inzwischen etwas verwischt ist.
Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept sieht eine dreigeschossige Bebauung mit Gebäudelängen von höchstens 35 m vor, die entsprechend der Nachbarbebauung ein Satteldach aufweist. Ab einer Grundstückstiefe von 12 Metern kann sich die Bebauung zu einem weiteren Geschoss staffeln, hier erfolgt die Begrenzung des Bauvolumens sowie der Höhe durch die Festsetzung der Grundflächenzahl sowie einer maximal zulässigen Gebäudehöhe von ca. 8 Metern.
Die Hauptnutzung ist Wohnen mit einer ausgeprägten Durchgrünung. Von der Liebknechtstraße aus und über eine Zufahrt von Seiten der Franzstraße 16 kann die
verkehrliche Erschließung der internen
Wohnanlage erfolgen. Das Konzept wird durch den
Bebauungsplan weitgehend offen gehalten, um die detaillierten Entwicklungsmöglichkeiten der Wohnanlage im Blockinneren nicht übermäßig
einzuschränken.
Art der baulichen Nutzung - Allgemeines Wohngebiet
Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung soll der Standort zu einem Teil-Wohngebiet entwickelt werden. Dabei sind die Ruhe- und Erholungsbedürfnisse der künftigen Nutzer sowie der Anwohner vorrangig zu berücksichtigen. Es werden daher solche Nutzungen ausgeschlossen, die sich aufgrund ihres zu erwartenden Publikumsverkehrs und Verkehrsaufkommens störend auf die Wohnruhe auswirken. Aufgrund der Nutzungsbeschränkungen für Wohnen und in Anlehnung an die vorherrschende Umgebungsnutzung wird an der nördlichen Franzstraße und östlichen Friedensallee ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Hier sind neben dem Wohnen auch Ansiedlungen von Versorgungseinrichtungen für den näheren Umkreis zulässig.