Das ist für die Bekämpfung der Pandemie, die nur mit der Bevölkerung möglich ist und nicht gegen sie, unter dem Strich eher schädlich, denn gesundheitsbewusste Selbstverantwortung zu stärken, ist das eigentliche Gebot der Stunde.
Bundesratspräsident Dr. Reiner Haseloff hat heute im Bundesrat deutliche Kritik am „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) geübt. Für Haseloff sind „Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend“. Es „drängt sich nunmehr noch deutlicher die Frage auf, worin der Mehrwert dieses Gesetzes für die Menschen in Deutschland liegt gegenüber der im vergangenen Jahr im Grundsatz bewährten Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen.“
Der Bundesratspräsident sieht eine Gefahr für den Föderalismus und die Tendenz zu mehr Zentralstaatlichkeit. „Insofern haben die Gesetzesinitiative und die sie rechtfertigende Diskussion unserem kooperativen Föderalismus, wie wir ihn seit Jahrzehnten erfolgreich leben, einen schwer heilbaren Schaden zugefügt“, so Haseloff. Er verwies darauf, dass die pandemische Lage in klassischen Zentralstaaten keineswegs besser sei als in Deutschland.
Der Bundesratspräsident kritisierte, dass die bundeseinheitlichen Vorgaben der Situation vor Ort nicht gerecht würden und Modellprojekte, die positive Energien und konstruktive Impulse ermöglicht hätten, nun abgeschnitten und verhindert würden: „Das ist für die Bekämpfung der Pandemie, die nur mit der Bevölkerung möglich ist und nicht gegen sie, unter dem Strich eher schädlich, denn gesundheitsbewusste Selbstverantwortung zu stärken, ist das eigentliche Gebot der Stunde.“
„Die Grundrechtseinschränkungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, sind trotz deutlicher Abmilderung gegenüber der Formulierungshilfe weiterhin immens, so dass sich in der Gesamtschau die Frage der Verhältnismäßigkeit durchaus stellt.“ Haseloff kritisierte zudem, dass der Rechtsweg gegenüber dem Status quo so erschwert worden sei, dass von einem effektiven Rechtsschutz bei derart schweren Grundrechtseinschränkungen schwerlich die Rede sein könne.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf des Bundes ist als Einspruchsgesetz formuliert, das keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sachsen-Anhalt bliebe nur die Möglichkeit Einspruch gegen den Gesetzentwurf einzulegen, worauf das Land aber verzichtet, weil dadurch sein Inkrafttreten nur verzögert, aber nicht verhindert würde, da der Bundestag den Einspruch mit Mehrheit überstimmen kann.
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