Landrat Markus Bauer: "Wir müssen sorgsam mit dem Umgehen, was wir derzeit nutzen dürfen!"
Im Salzlandkreis stehen die Zeichen in den Corona-Lockerungen auf Grün, deshalb wechseln nun Grundschulen in den Normalbetrieb, Anfang Juni findet wieder Normalbetrieb in Sekundarschulen und Gymnasien statt. Trotzdem gelten die Rahmenbedingungen für alle entsprechend der 13. Eindämmungsverordung des Landes.
Doch es sind gute Aussichten für den Salzlandkreis, nach vielen Monaten geschlossener Freizeit,- Tourismuseinrichtungen und der gesamten Gastronomie. Doch vile Fragen sind offen. Was gilt in Restaurants / Gaststätten, was beim Besuch von Badeseen, Ausflugslokalen, wo sind Masken, Tests und andere Nachweise notwendig, was ist der Unterschied Inzidenzwert 100 / 50?
Grundsätzlich gilt: Auf Grund von Inzidenzwert unter 50 dürfen sehr viele Einrichtungen wieder öffnen und Angebote durchgeführt werden. Dazu zählen Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Tierparks, Autokinos, Planetarien, Theater, Kinos, Konzerthäuser und Konzertveranstaltungsorte, soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Angebote der Mehrgenerationshäuser, Stadt- und Naturführungen.
Für die einzelnen Angebote und Einrichtungen existieren dennoch gewisse Öffnungsvoraussetzungen bzw. weitere Einschränkungen, wie z. B. die zahlenmäßige Personenbegrenzung oder auch die professionelle Organisation.
Jeder Betreiber / Veranstalter selbst für Umsetzung Vorgaben Eindämmungsverordnung verantwortlich, muss Hygienekonzepte vorhalten, die aber nicht genehmigungspflichtig sind.
Was gilt in Restaurants / Gaststätten zu beachten
a. Außen wie innen negativer Test für Besuch notwendig (mit Ausnahme vollständig Geimpfter und Genesener mit Genesungsnachweis)
b. Abstand, Reinigung, Desinfektion, Lüften, Handdesinfektion, Aushänge zu Abstand und Schutzmaßnahmen
c. Positionierung der Tische, sodass ein Abstand 1,5 zu den Gästen an anderen Tischen sichergestellt ist, pro Tisch max. 5 Personen oder zwei Haushalte
d. MNS auf Weg zur Toilette, am Buffet, in Gängen (auf allen Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen)
e. Nachverfolgung / Kontaktlisten / luca-App am besten
f. Uhrzeit 6 bis 22 Uhr innen, Außenbereich keine Uhrzeit
Was muss bei Besuch von Ausflugs,- Tourismus- und Freizeiteinrichtungen beachtet werden?
a. Schwimmbäder, Freibäder dürfen öffnen – mit Personenbegrenzung nach Quadratmetern
b. Touristische Schifffahrt (Saalefee) mit negativen Test und Kontaktverfolgung möglich
c. Bootsverleih nach Kriterien Individualsport möglich
d. Kontaktverfolgung notwendig
e. Beherbergung zu touristischen Zwecken mit regelmäßigen Tests möglich – Ausnahme: autarkes Camping auf Campingplatz und Wohnmobilstellplatz nur 1 Test zu Beginn (ohne Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen)
Wo sind Masken, Tests und andere Nachweise notwendig?
Testungen: in Frei- und Schwimmbäder, Fitnessstudios, Beherbergungsstätten, Gaststätten, Kino, Theater, etc., Masken: u.a. Ladengeschäfte, Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege, praktische Ausbildung Fahrschule, etc.
Unterschied Inzidenzwert 100 / 50
Tanzlustbarkeiten draußen von 6 bis 22 Uhr mit max. 50 Personen möglich
- Öffnung von Prostitutionsstätten möglich
- Öffnung Planetarium
- Öffnung von Konzerthäusern wie MKP innen mit max 200 Personen, außen mit max 300 Personen
- Aufenthalt im öfftl. Raum oder private Zusammenkünfte mit max 5 Personen
- Dorffeste zulässig, wenn es eine prof. organisierte Veranstaltung ist; allerdings Teilnehmer auf 50 begrenzt, das gleiche gilt für Messen.
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