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Sozialministerin bittet Landesrechnungshof um Prüfung

AMEOS hatte nach Berichterstattung über den Neujahrsempfang am 27. Januar 2020 das „Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, und/oder Frau Ministerin Grimm-Benne“ zur Unterlassung einer bestimmten Äußerung aufgefordert und in der Folge die Ministerin verklagt.


Sozialministerin Petra Grimm-Benne bittet den Landesrechnungshof um kurzfristige Prüfung der Kostentragung im AMEOS-Verfahren. „Ich werde mich dessen Bewertung unterwerfen“, sagte Grimm-Benne. Hintergrund sind öffentliche Debatten um die vom Land getragenen Kosten in einem Verfahren, das die AMEOS-Klinikgruppe gegen sie wegen Äußerungen auf dem Neujahrsempfang 2020 der SPD Burgenlandkreis geführt hatte. Sollte der Landesrechnungshof zu der Einschätzung kommen, die Prozesskosten müsse sie persönlich tragen, werde sie dem folgen. Grimm-Benne betonte zudem, Landtagsabgeordneten biete sie an, Einblick in die Akten des Ministeriums zu nehmen.

 

AMEOS hatte nach Berichterstattung über den Neujahrsempfang am 27. Januar 2020 das „Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, und/oder Frau Ministerin Grimm-Benne“ zur Unterlassung einer bestimmten Äußerung aufgefordert und in der Folge die Ministerin verklagt. Nachdem das Landgericht Halle am 9. April 2020 eindeutig entschieden hatte, dass die streitbefangene Aussage nicht in die Rechte des Klägers eingreift, hatte das Oberlandesgericht Naumburg das am 23. Juli 2020 zweitinstanzlich im Wege der einstweiligen Verfügung anders bewertet. Sie wurde zur Unterlassung der streitbefangenen Äußerung verurteilt, da diese nicht nachweislich wahr sei und nicht durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt sei.

 

„Mir war von Beginn an an einer rechtlich sauberen Entscheidung zur Übernahme der Prozesskosten gelegen“, sagte Grimm-Benne. Sie habe den ersten Kostenbescheid über 1.624 Euro Gerichtskosten zunächst privat beglichen und dann das Ministerium um Prüfung der Dienstbezogenheit gebeten, die entscheidend für die Kostenübernahme durch den Dienstherren ist.

 

Im Ergebnis dieser Prüfung wurde diese Dienstbezogenheit festgestellt. So hätten sich sowohl die Einladung als auch die Ankündigung gegenüber den Gästen des Neujahrsempfangs – wie im Übrigen auch in den Schriftsätzen der Klägerin – an die Ministerin gerichtet. Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seiner sog. „Seehofer-Entscheidung“ vom 9. Juni 2020 dargelegt, dass die Teilnahme eines Ministers an einer Veranstaltung aufgrund des Regierungsamtes maßgebend ist für die Beurteilung der Amtsbezogenheit. Zudem habe der Neujahrsempfang, bei der die angegriffenen Äußerungen in Naumburg getätigt wurden, im deutlichen Zusammenhang mit dem Regierungsamt gestanden.

 

Die Prozesskosten waren dementsprechend vom Land getragen worden und sind sowohl der Staatskanzlei wie auch dem Landtag seit dem Vorjahr bekannt. Bereits in Beantwortung der Kleinen Anfrage LT-Drs. 7/6940 vom 01.12.2020 hatte die Landesregierung zum Komplex Stellung genommen und mitgeteilt, dass die bis dahin bekannt gewordene Kosten des Rechtsstreits nach Prüfung der Amtsbezogenheit vom Sozialministerium getragen wurden. Konsequenterweise waren auch die später vom Gericht festgesetzten erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite – 4.973,63 € nebst Zinsen – am 7. Januar 2021 vom Sozialministerium gezahlt worden.

 

Der Prozessbevollmächtigte war vom Land beauftragt worden. Die Vergütung erfolgte aufgrund einer vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration geschlossenen Honorarvereinbarung gem. § 3a des Gesetzes über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Schriftlich war mit der Rechtsanwaltskanzlei vereinbart worden, dass die Höhe der Honorare, bei der es sich um ein Geschäftsgeheimnis der beauftragten Kanzlei handelt, von Landtagsabgeordneten in der Geheimschutzstelle eingesehen werden kann. Dort sind sie seit Dezember 2020 für Berechtigte einsehbar. Die Kanzlei ist gebeten worden, sich mit einer Veröffentlichung einverstanden zu erklären. Eine Entscheidung steht noch aus.