· 

Höherer Heizkostenzuschuss beschlossen

Die Bundesregierung entlastet etwa 2,1 Millionen Menschen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG.


Die Bundesregierung entlastet etwa 2,1 Millionen Menschen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG. Wegen der zuletzt noch stärker gestiegenen Energiekosten verdoppelt sich der Zuschuss gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

 

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark. Sie will die Bundesregierung mit dem Heizkostenzuschuss zielgenau unterstützen. Vom Heizkostenzuschuss profitieren insgesamt 2,1 Millionen Menschen – davon allein etwa 1,6 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in 710.000 Haushalten.

 

Den Zuschuss sollen außerdem rund 370.000 BAföG-Empfängerinnen und -empfänger erhalten sowie etwa 65.000 Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Auch rund 75.000 Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss können ihn bekommen.

 

Das Kabinett hat Anfang Februar eine Formulierungshilfe für das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag verdoppeln nun die Zuschusshöhe, weil sich die Energiekosten seit der ersten Berechnung im November 2021 enorm erhöht haben. Der Bund stellt nun fast 380 Millionen Euro dafür bereit.

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?

 

Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

 

bei einer Person 270 Euro

bei zwei Personen 350 Euro

für jede weitere Person 70 Euro

 

Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro.

Wird der Heizkostenzuschuss automatisch ausgezahlt?

 

Ja, alles Berechtigten sollen den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gezahlt bekommen, also ohne gesonderten Antrag. Er soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.


Kommentar schreiben

Kommentare: 0