Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen der EDEKA Minden-Hannover, dem gemeinnützigen Verein „Gartenträume – Historische Parks in Sachsen-Anhalt e.V.“ und der IMG wird diese Zusammenarbeit nun auf ein breites Fundament gestellt.
Früher gehörten Dorfläden zu jedem Dorf. Je mehr Lebensmittelgeschäfte in den ländlichen Räumen schließen mussten, desto deutlicher wurde: Ein lebenswertes Dorf muss die Möglichkeit bieten, sich wohnortnah mit dem Nötigsten versorgen zu können. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten fördert mit einer Million Euro deshalb auch in diesem Jahr vorbereitende Untersuchungen sowie Investitionen, um neue Dorfgemeinschaftsläden einzurichten oder bestehende zu erweitern.
„In unseren Dörfern leben viele engagierte Menschen, die ihr Umfeld aktiv gestalten wollen. Für diese Menschen ist ein Dorfgemeinschaftsladen mehr als nur ein fußläufig erreichbarer Lebensmittelversorger,“ betont Minister Sven Schulze. „In Dorfgemeinschaftsläden findet ein reges Dorfleben statt. Hier treffen sich die Menschen und tauschen sich aus. Das fördert den Zusammenhalt und macht das Leben auf dem Dorf attraktiv. Ich freue mich daher besonders, mit dem Förderprogramm ‚DorfGemeinschaftsläden‘ diese örtliche Eigeninitiative weiterhin unterstützen zu können“, so Minister Sven Schulze.
Hintergrund: Das Förderprogramm „DorfGemeinschaftsläden“ ist seit 2021 ein dauerhaftes Unterstützungsangebot für Kommunen, Vereine oder Privatpersonen mit dem Zweck, Dorfgemeinschaftsläden zu schaffen, zu ergänzen oder zu erweitern und die Grundversorgung ländlich geprägter Orte aufzuwerten. Ein Dorfgemeinschaftsladen verbindet die Nahversorgung mit mindestens zwei weiteren Dienstleistungen und funktioniert als innerörtlicher Treffpunkt mit sozialer, kultureller oder ähnlicher Ausprägung verbunden.
Anträge, die bis zum 22. Juli 2022 (Stichtag bzw. Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2020-2023“ (GAK) unter Einsatz von Bundes- und Landesmitteln
Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Investitionsförderung, FP 6315 DorfGemeinschaftsläden). Für Fragen steht das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung: www.alff.sachsen-anhalt.de.