Die Kommunen im Land sollen in den kommenden Jahren die Möglichkeit bekommen, bis zu sechs statt bisher maximal vier verkaufsoffene Sonntage zu genehmigen.
Mehr Spielraum für die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen in Sachsen-Anhalt: Die Kommunen im Land sollen in den kommenden Jahren die Möglichkeit bekommen, bis zu sechs statt bisher maximal vier verkaufsoffene Sonntage zu genehmigen. Darauf dringt die FDP im Magdeburger Landtag im Zuge der Novellierung des Landenöffnungszeitengesetzes. Den Entwurf der Landesregierung dazu hat das Kabinett heute verabschiedet.
„Wir haben uns in der Koalition geeinigt, das Gesetz zu ändern. Wir als Freie Demokraten haben dazu den Vorschlag eingebracht, in einem begrenzten Zeitraum zunächst bis 2024 den Rahmen auf bis zu sechs Sonn- bzw. Feiertagsöffnungen im Jahr zu erhöhen. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag um. Darin hatten wir uns verständigt, zur Überwindung der Pandemiefolgen zeitlich befristet zusätzliche Sonntagsöffnungen auf den Weg zu bringen", sagte FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack. „Die Gesetzesnovelle soll die Regeln für Sonntagsöffnungen in Sachsen-Anhalt insgesamt flexibler gestalten. Das ist aus Sicht der Freien Demokraten gerade jetzt dringend notwendig, um den Händlern und Gewerbetreibenden angesichts der Corona-Folgen Rückenwind zu geben und unsere Innenstädte wieder aufleben zu lassen."
Silbersack ergänzte: „Die Sonntagsöffnungen sollen künftig auch möglich sein, wenn ein öffentliches Interesse an der Belebung von Innenstädten oder der Sichtbarkeit einer Gemeinde besteht. Wir wollen die Kommunen damit in die Lage versetzen, die ohnehin wenigen verkaufsoffenen Sonntage endlich wieder rechtssicher genehmigen zu können. Das ist im Interesse der Ladeninhaber wie auch der Beschäftigten. Andernfalls werden unsere Innenstädte auch keinen Boden gegenüber dem Online-Handel gutmachen können. Außerdem brauchen sie nach zwei Jahren Corona-Einschränkungen dringend eine Wiederbelebung.“