Im Oktober lud das Jobcenter in Kooperation mit der „BemA – Beratung migrantischer Arbeitskräfte“ zu insgesamt vier Informationsveranstaltungen für ukrainische Geflüchtete ein.
Im Oktober lud das Jobcenter in Kooperation mit der „BemA – Beratung migrantischer Arbeitskräfte“ zu insgesamt vier Informationsveranstaltungen für ukrainische Geflüchtete ein.
Die Fachstelle BemA berät und unterstützt ausländische Beschäftigte rund um das Thema Arbeit in Deutschland. Die Fachstelle wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt. Träger der Fachstelle ist die „Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH“.
Mehr als 120 Interessenten waren der Einladung zu den Vorträgen in Aschersleben, Bernburg, Schönebeck und Staßfurt gefolgt. Dzhemile Umerova, Beraterin bei der BemA, informierte die Teilnehmer zu den in Deutschland geltenden arbeitsvertraglichen und -rechtlichen Rahmenbedingungen. Der knapp 2-stündige Vortrag in ukrainischer Sprache war durchweg gespickt mit den wichtigsten deutschen Begrifflichkeiten des Arbeitslebens.
Wie sieht ein Arbeitsvertrag aus? Was ist bei der Entlohnung zu beachten? Woher weiß ich, dass meine Arbeitszeit korrekt abgerechnet wurde? Wie kann ich mich vor einer Kündigung schützen? Diese und noch viele weitere Themen wurden von der erfahrenen Referentin ausführlich erläutert. Nach reichlich Input durch die Vertreterin der BemA konnten die Teilnehmer noch offengebliebene Fragen stellen. „Hier geht es häufig um das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, berichtet Umerova.
Helen Weigel, Abteilungsleiterin Eingliederung und Teilhabe im Jobcenter Salzlandkreis, begrüßt das Angebot: „Es ist wichtig, dass die ukrainischen Geflüchteten bereits vor ihrem Einstieg in den deutschen Arbeitsalltag mit den hier üblichen Gepflogenheiten und geltenden Regeln vertraut sind. Das beugt unnötigen Missverständnissen vor und erleichtert die Kommunikation zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer - gerade am Anfang - erheblich.“
Die kostenlose Beratung der BemA, die sich sowohl an ausländische Arbeitsuchende als auch an ausländische Beschäftigte – unabhängig vom ALG II - Leistungsbezug - richtet, kann von den Ratsuchenden ebenfalls als Einzelberatung in verschiedenen Sprachen in Anspruch genommen werden. Zudem stellt die BemA grundlegende Informationen zu Fragen rund um das Thema Arbeit in Deutschland beispielsweise auf Ukrainisch, Russisch, Polnisch, Rumänisch oder Englisch auf ihrer Internetseite https://bema.arbeitundleben.org/information/ bereit.
Kommentar schreiben