Verkaufsstellen aller Art können im gekennzeichneten Gebiet (siehe Anlage) der Stadt Bernburg (Saale) am 07.12.2024 und am 21.12.2024 in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am 08.12.2024 und am 22.12.2024 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet werden.
Auf Grund § 7 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 22. November 2006 (LÖffG-LSA) hat die Stadt Bernburg (Saale) folgende Allgemeinverfügung erlassen:
- Verkaufsstellen aller Art können im gekennzeichneten Gebiet (siehe Anlage) der Stadt Bernburg (Saale) am 07.12.2024 und am 21.12.2024 in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet werden.
- Verkaufsstellen aller Art können im gekennzeichneten Gebiet (siehe Anlage) der Stadt Bernburg (Saale) am 08.12.2024 und am 22.12.2024 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet werden.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Oktober 2024 (BGBl. I S. 328) angeordnet.
Begründung:
Gemäß § 7 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LöffZeitG-LSA) kann die Gemeinde erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Die Erlaubnis kann auf den unmittelbar vorhergehenden Samstag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr erstreckt werden. Die Stadt Bernburg (Saale) folgt dem öffentlichen Interesse der Bürger und des Einzelhandels nach einer verlängerten Ladenöffnungszeit. Der besondere Anlass des stattfindenden traditionellen Heele-Christ-Marktes und die Versorgung der Bevölkerung mit allen Waren des Ge- und Verbrauchs über die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten hinaus macht diese Allgemeinverfügung notwendig.
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