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Tarifabschluss, 5,8% mehr Einkommen für öffentlichen Dienst

Neues Wahlmodell für mehr freie Tage, Jahressonderzahlung wird erhöht, Schichtzulagen werden verdoppelt

Nach intensiven Verhandlungen und einem Schlichtungsverfahren haben Arbeitgeber und Gewerkschaften heute in der vierten Verhandlungsrunde eine Einigung in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt. Die Einigung umfasst unter anderem eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten sowie weitere Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeit und Sonderzahlungen. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 27 Monate ab dem 1. Januar 2025 bis mindestens zum 31. März 2027.

 

 

Für den Bund führte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verhandlungen, für die Kommunen verhandelte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die Ergebnisse der Tarifrunde 2025 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 132.000 Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind.

 

 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir haben einen Tarifabschluss erreicht, der in schwierigen Zeiten einen guten Ausgleich bringt. Das ist eine gute Nachricht für einen starken und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Es gibt spürbare Verbesserungen und Entlastungen für die Beschäftigten. Wir machen die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst flexibler, moderner und attraktiver. Die Einkommen steigen in zwei Schritten um insgesamt 5,8 Prozent. Wir führen ein Zeit-statt-Geld-Wahlmodell für mehr freie Tage ein, verdoppeln die Schichtzulagen und erhöhen die Jahressonderzahlung. Außerdem beseitigen wir die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Ost und West bei Kündigungsschutz und Befristung.

 

 

Dieser Tarifabschluss ist Ausdruck des Respekts davor, was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten. Viele haben einen harten und fordernden Job. Das muss sich im Einkommen und in guten Arbeitsbedingungen wiederfinden. Zugleich hatten wir die angespannte Haushaltslage zu jedem Zeitpunkt im Blick. Wir sind an die Grenze dessen gegangen, was wir bei schwieriger Haushaltslage verantworten können.“

 

 

Der Tarifabschluss sieht vor:

 

 

Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. April 2025:

 

  • Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.
  • Für Auszubildende erfolgt die Erhöhung mit einem Festbetrag von jeweils 75 Euro zum 1. April 2025 und 1. Mai 2026.

 

 

Verdoppelung von Schicht- und Wechselschichtzulagen:

 

  • Ab dem 1. Juli 2025 werden die monatlichen Zulagen für die Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit von 105 Euro auf 200 Euro angehoben.

 

 

Erhöhung der Jahressonderzahlung („13. Monatsgehalt“):

 

  • Die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr 2026 erhöht: Für Beschäftigte des Bundes der Entgeltgruppen 1 bis 8 wird die Jahressonderzahlung von 90 % auf 95 % erhöht, für Beschäftigte der Entgeltgruppen 9a bis 12 von 80 % auf 90 % und für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13 bis 15 steigt sie von 60 % auf 75 % an. 
  • Für Beschäftigte der Kommunen beträgt die Jahressonderzahlung künftig einheitlich für alle Entgeltgruppen 85 % eines Monatsgehalts.

 

 

Zeit-statt-Geld-Wahlmodell:

 

  • Beschäftigte erhalten ab 2026 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage zu tauschen. Für kommunale Krankenhäuser gelten Sonderregelungen.

 

 

Weitere Anpassungen: 

 

  • Ab dem Jahr 2027 erhalten Beschäftigte einen weiteren Urlaubstag.
  • Es wird ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.
  • Die Regelungen zu Langzeitkonten und zur Gleitzeit werden klarer gefasst.
  • Für den Bund werden bisher unterschiedliche Bedingungen zwischen den Tarifgebieten Ost und West im Bereich Kündigungsschutz und Befristung angeglichen.
  • Es wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen eingeführt.

 

 

Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 27 Monaten bei rund 1,94 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes.