Das Jobcenter des Salzlandkreises informiert an der Eingangstür in deutscher und ukrainischer Sprache über Strom- und Gasnachzahlungen
Bezahlt das Jobcenter meine Nachzahlung?
Während viele Bürger teils enorme Nachzahlungen für Gas, Fernwärme oder Strom leisten und erhöhte Abschläge zu zahlen haben, sieht es bei Bürgergeldempfänger ganz anders aus: Die Heizkosten müssen nicht aus dem Regelsatz gezahlt werden, denn das Jobcenter übernimmt die Heizkosten zusätzlich zu den Kosten der Unterkunft.
Auch die Nachzahlungen werden in der Regel übernommen, sofern diese etwa 1 EUR Heizkosten pro 1 Quadratmeter bei angemessener Wohnfläche betragen. Jedoch entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. In § 22 SGB II heißt es: “Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.”
Was gilt bei Heizen mit Strom?
Stromkosten zahlt das Jobcenter eigentlich nicht. An der Eingangstür des Jobcenter in der Parkstraße wird in deutscher und ukrainischer Sprache darauf hingewiesen, sich bei einer Nachzahlung von Strom/Gas an den Energieversorger zu wenden, um eine Ratenzahlung für die offenen Kosten zu vereinbaren. Allerdings sieht das anders aus, wenn beispielsweise über Klimaanlagen oder Wärmepumpe geheizt wird, sprich: wenn mit Strom geheizt wird! Dann nämlich kann das Jobcenter den Mehrbedarf auch für Nachzahlungen übernehmen.
Da es keine getrennte Rechnung für Licht und Heizung gibt, ist der Anteil des Verbrauchs für Heizen nicht bekannt. Die Kostenübernahme unterliegt einer Einzelfallprüfung durch das Jobcenter. In diesem Fall werden die Heizkostennachzahlungen in dem Monat, in dem die Kosten anfallen, bewilligt. Dieser Betrag kann dann als Heizkosten geltend gemacht werden.