Durch Preissteigerungen müssen Bürger fürs Heizen und Autofahren kräftig draufzahlen. Profitieren werden vor allem Leistungsberechtigte Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II und Fernpendler.
Durch Preissteigerungen müssen Bürger fürs Heizen und Autofahren kräftig draufzahlen. Deshalb hat der Bundestag mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht.
Dabei geht es um Maßnahmen zur Steuerentlastung, profitieren werden vor allem lange Anfahrtswege zur Arbeit.
Mit den geplanten Entlastungen soll die Inflation abgefedert werden, Bürger sollen spüren, dass der Staat ihn entlaste, so Finanzminister Christian Lindner (FDP). Kritik kam von der Union, weil das Geld viel zu spät bei den Bürgern ankommt, nämlich erst nach der Steuererklärung für 2022.
Das sind die beschlossenen Maßnahmen:
Erhöhung des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag wird von derzeit 9984 Euro auf 10.347 Euro angehoben, und zwar rückwirkend bereits zum 1. Januar dieses Jahres.
Erhöhung der Werbekostenpauschale
Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar. Die Werbungskostenpauschale wird bei allen Arbeitnehmern in der Steuererklärung berücksichtigt, dadurch wird das zu versteuernde Einkommen statt bisher um 1000 Euro, künftig um 1200 Euro reduziert.
Erhöhung der Fernpendlerpauschale
Höhere Fernpendlerpauschale ab den 21, Kilometer rückwirkend zum 1. Januar 38 Cent statt bisher 35 Cent, zunächst bis 2026.
Entlastung von Familien und Kindern
Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten ab Juli einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro, Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, können damit pro Kind statt 209 künftig 229 Euro im Monat vom Staat bekommen.
Einmalzahlung für gestiegene Lebenserhaltungskosten
Leistungsberechtigte Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II erhalten im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro für gestiegene Lebenshaltungskosten. Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten einen Zuschuss von 100 Euro.